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Man kann die Hauptziele des Korans in acht Punkten zusammenfassen:
(hier wird jedoch nicht alle Ziele des Korans
zusammengefasst)
1.DAS ERSTE ZIEL
DES KORANS:
Das erste Ziel des Korans ist es, die drei Fundamente der
Religion wiederherzustellen Diese Fundamente sind:
1. der Glaube an Allah (cc),
2. der Glaube an das Jenseits und
3. die guten Taten.
A) Im Koran bekräftigt, dass
alle diejenigen, die einer Offenbarungsreligion angehören (also die Muslime, die
Juden, die Christen und die Sabäer) und die an den einen Gott (Allah cc)
glauben, ohne Ihm andere Götter beizugesellen, und die ohne Zweifel an das
Jenseits glauben, von Allah (cc) belohnt werden. Sie werden im Jenseits keiner
Angst und Sorge begegnen.
Jeder Prophet hat der Menschheit verkündet, dass die
Menschen nur an den einen Gott (Allah cc) glauben und nur ihm dienen sollen. Aber
mit der Zeit haben die Menschen diesen reinen Glauben, welchen die Propheten
verkündet haben, mit Vielgötterei (Polytheismus) befleckt. So haben sie Propheten,
religiöse Menschen oder religiöse Führer, auch andere geistige Wesen
vergöttlicht; weiterhin haben die Menschen die Engel angebetet und haben
geglaubt, dass die Engel Allahs (cc) Töchter seien.
Auf diese Weise sind sie vom
Monotheismus abgekommen. Das Zentralthema des Korans ist es, die Einzigkeit
Allahs (cc) nachdrücklich herauszustellen. Aus der Einzigkeit Allahs (cc) folgt,
dass der Gottesdienst nur Ihm gebührt. Es ist Undankbarkeit und Unglaube,
andere Wesen als Allah (cc) anzubeten. Diese Themen werden fast in jeder Sure
des Korans, aber jeweils in verschiedener Formulierung, wiederholt, um sie im
Geiste der Menschen zu festigen. Auch die alten Araber haben an Allah (cc) geglaubt,
aber sie haben auch die Engel und deren Symbole der Gottheit verehrt. Sie haben
sich vorgestellt, dass die Engel zwischen ihnen und Allah (cc) als Fürsprecher
vermitteln. Zwar waren unter ihnen einige Menschen, die einen monotheistischen
Glauben hatten, aber die meisten waren Polytheisten: »Und die meisten von ihnen glauben nicht an Allah (cc), ohne (Ihm
gleichzeitig andere Götter) beizugesellen. «
B) Das zweite
Fundament der Religion ist der Glaube an die Auferstehung nach dem Tode und an
die Belohnung und Bestrafung im Jenseits .Die meisten Polytheisten
(Götzendiener) haben an diese Grundsätze nicht geglaubt. Wenn man an die
Belohnung und Bestrafung im Jenseits nicht glaubt, so hat der Glaube an Allah (cc)
keine tiefere Bedeutung. Ein Mensch, der zwar an Allah (cc) glaubt, aber nicht
an das Jenseits, wird sich nicht scheuen, das Recht anderer Menschen zu
verletzen, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Deswegen hat jeder Prophet (as) -
neben dem Glauben an Allah (cc) - den Glauben an das Jenseits als einen
Grundpfeiler der Religion gepredigt.
Obwohl Moses (as) und Jesus (as) den wahren Glauben an
Allah (cc) und den wirklichen Glauben an das Jenseits verkündet haben, hat
dieser Glaube mit der Zeit im Judentum einen nationalen Charakter erhalten; die
Juden stellten sich Gott so vor, als ob er nur der Gott des Volkes Israel wäre,
ja als ob er die anderen Völker als Diener des Volkes Israel erschaffen hätte.
Der Glaube an das Jenseits hat auch seine wahre Gestalt in der Thora verloren.
Denn in der hebräischen Thora sind nur einige kurze und unbestimmte Verse übrig
geblieben, die über den Jenseits glauben handeln. Um diesen Zustand zu
verbessern, kam Jesus (as), aber die meisten seiner Anhänger haben den Wahren
Monotheismus, den Jesus (as)predigte, verfälscht.
Obwohl Jesus
(as) Allahs (cc) Einheit und Einzigkeit gepredigt
und darüber hinaus festgestellt hat, dass der Dienst nur Allah (cc) gebührt,
haben einige christliche Sekten sich Jesus (cc) als ein Teil Allahs (cc)
vorgestellt und Jesus (cc) mit Allah (cc) gleichgesetzt. Schließlich glaubten
sie, dass Jesus (cc) neben Allah (cc) sitzt und am Jüngsten Tag über die
Menschen richten wird. Ursprünglich haben die Christen diese Vorstellung von Allah
(cc) den alten indischen götzendienerischen Religionen und der griechischen
Philosophie entnommen.
Schließlich kam der letzte Prophet Mohammed (saw) und hat
den Monotheismus und den Jenseitsglauben zu einen Wurzeln zurückgeführt. Mohammed
(saw) hat das-10-Wohlergehen und das Unglück der Menschen von der Leistung des
Menschen selbst abhängig gemacht. Es liegt also beim einzelnen Menschen selbst,
ob er glücklich oder unglücklich wird.
Allah (cc) hat die Seele erschaffen und der Seele die Fähigkeit
verliehen, sich zwischen Gut und Böse zu entscheiden. Diejenige Seele, die mit
der Fähigkeit, die Allah (cc) ihr verliehen hat, sich für das Gute und das
Wahre entscheidet und nur an Allah (cc) glaubt, wird selig, aber die Seele,
die an andere Wesen als Allah (cc) glaubt, wird erniedrigt und geht zugrunde.
C) Das dritte
Fundament der Religion ist die fromme Tat. Die fromme Tat ist eine Folge des
Glaubens an Allah (cc) und an das Jenseits. Es geht hier um jede Tat, die in
Hinsicht auf die Welt und das Jenseits ausgeübt wird. Zu den frommen Taten gehören:
Der Gottesdienst, die Ehrerbietung gegenüber Vater und Mutter, die Hilfe für
die Waisenkinder, die Ausübung der Gebote, die im Koran aufgezählt werden, und
ähnliche gute Taten. Der Gottesdienst führt den Menschen auf jeden Fall zur
frommen Tat: »Das Gebet verbietet (zu
tun), was abscheulich und verwerflich ist. Aber Allah (cc) zu gedenken bedeutet
(noch) mehr.« Siehe, der Mensch ist
ungeduldig erschaffen. Wenn Unheil über
ihn kommt, ist er ängstlich, wenn er zu Vermögen kommt, enthält er (es den anderen)
vor.
Ausgenommen diejenigen, die das Gebet verrichten und dabei
Ausdauer haben, die sich verpflichtet fühlen, einen bestimmten Anteil an ihrem
Vermögen dem Bettler und Unbemittelten zu überlassen und an den Tag des
Gerichts glauben.
2.DAS ZWEITE ZIEL
DES KORANS:
Das zweite Ziel des Korans ist es, die Institution des
Prophetentums den Menschen zu erklären. Die Propheten sind Verkünder der
göttlichen Offenbarung. Sie haben die Funktion, die Offenbarung Allahs (cc) zu
verkünden, um die Menschen dadurch rechtzuleiten. Alle Propheten haben die Menschen
dazu aufgefordert, nur an den einen Gott (Allah cc) zu glauben und kein Wesen
außer Allah (cc) anzubeten: »Und wir
haben doch in jeder Gemeinschaft (ummah) einen Gesandten auftreten lassen (mit
der Aufforderung): Dienet Allah (cc) und meidet die Götzen (attägüt).« »Und es gibt keine Gemeinschaft, bei der
nicht früher ein Warner aufgetreten wäre.«
Die Aufgabe der Propheten (as) besteht nicht darin, zwischen
den Menschen und Allah (cc) zu treten, auch nicht, die Menschen zu bewegen, die
Propheten (as) selbst anzubeten, sondern die Aufgabe der Propheten (as) ist es,
allein die Gebote Allahs (cc) zu verkünden. »Und dem Gesandten obliegt nur die deutliche Ausrichtung (der
Botschaft).«
Das alle Propheten die gleichen Glaubensgrundsatze
verkündet haben, kann man keinen Unterschied zwischen ihnen machen: »Wir machen bei keinem von seinen Gesandten
(den anderen gegenüber) einen Unterschied.«
Die Propheten (cc) haben auch nicht über die Fürsprache (schafaat)
bei Allah (cc), die die Götzenanbeter ihren Göttern zugeschrieben haben, gesprochen.
Nach der offenkundigen Aussage des Korans kann nur der, dem Allah (cc) die
Erlaubnis dazu gegeben hat, an jenem Tag sprechen und Fürsprache einlegen: »An jenem Tag (d.h. am jüngsten Tag), da
der Geist und die Engel in Reihen stehen, wird nur der reden dürfen, dem es der
Erbarmer erlaubt, und wer das Rechte spricht.« »Wer ist es, der bei Ihm Fürsprache
einlegen kann, es sei denn mit seiner Erlaubnis?«
Diejenigen Personen (Wesen), die von Allah (cc) eine
Erlaubnis haben, Fürsprache einzulegen, können nur für solche Personen Fürsprache
einlegen, mit denen Allah (cc) zufrieden ist: »Und
sie legen (am jüngsten Tag) keine Fürsprache ein, außer für solche, die Ihm
genehm sind.«
Im Grunde genommen ist Allahs (cc) Wohlgefallen der
höchste der paradiesischen Segnungen. Deswegen bedürfen die Personen, mit
denen Allah (cc) zufrieden ist, eigentlich nicht der Fürsprache. Da aber im
obigen Koranvers gesagt wird, dass für sie eine Fürsprache eingelegt wird, so
bedeutet dies, dass sie durch die Fürsprache noch höhere Grade der Gunst Allahs
(cc) erlangen werden. Doch die Wahrheit weiß Allah (cc) am besten. Man muss
hinzufügen, dass solcher Fürsprache, die Fürsprache der Engel ist. Dies wird
aus dem Kontext deutlich.
3. DAS DRITTE
ZIEL DES KORANS:
Das dritte Ziel des Korans ist es, deutlich zu machen, dass
der Islam der Konstitution (Schöpfung, Erschaffung, Naturanlage) des Menschen
angemessen ist, und dass er die einzige Religion ist, die auf der Vernunft, der
Weisheit und der Wissenschaft basiert.
Der erhabene Allah (cc) sagt: »Und richte dein Gesicht, Allah (cc) als einen einzigen anerkennend,
auf die Religion: (die dem) Schöpfungsgesetz Allahs (cc) (entspricht), nach der
Allah (cc) die Menschen erschaffen hat. Die Schöpfung Allahs (cc) kann nicht
abgeändert werden. Das ist die richtige Religion. Aber die meisten Menschen
wissen nicht Bescheid.«
Im Islam gibt es nichts, was der Vernunft, der
Wissenschaft und der Weisheit widerspricht. Viele Verse des Korans laden de
Menschen ein, das Universum genau zu untersuchen und die Gesetze des Weltalls
wissenschaftlich zu erforschen. »In der
Erschaffung der Himmel und der Erde, im Aufeinanderfolgen von Nacht und Tag: in
den Schiffen, die auf dem Meer fahren mit dem, was den Menschen nützt; im
Wasser, das Allah (cc) vom Himmel herabkommen lässt und mit dem Er die Erde
nach ihrem Absterben wieder belebt und auf ihr allerlei Getier sich ausbreiten lässt,
im Wechsel der Winde und der zwischen Himmel und Erde in Dienst gestellten
Wolken, (in alledem) sind Zeichen für Leute, die verständig sind.«
Der Schlussteil vieler Verse des Korans hebt die
Wichtigkeit des Denkens hervor: »Dies
hat Er euch auf getragen, auf dass ihr verständig werdet.«
Die Menschen, die von ihrer Vernunft keinen Gebrauch machen,
werden kritisiert: »Haben sie denn keinen Verstand?« »Habt Ihr denn keinen Verstand?«
Die Ursache für die Strafe im Jenseits besteht gemäß dem
Koran darin, dass man von seiner Vernunft keinen Gebrauch gemacht hat: »Und sie sagen: „Hätten wir nur gehört und
Verstand gehabt, wären wir nun nicht unter den Gefährten des Höllenbrandes.“«
»Wir haben für die
Hölle viele von den Djinn (geistigen Wesen) und den Menschen geschaffen. Sie
haben Herzen, mit denen sie nicht begreifen; sie haben Augen, mit denen sie
nicht sehen; und sie haben Ohren, mit denen sie nicht hören. Sie sind wie das
Vieh, ja sie irren noch mehr ab. Das sind die, die (alles) unbeachtet lassen.«
»Sind sie denn nicht
auf der Erde umhergegangen, dass sie Herzen bekommen. mit denen sie verstehen,
oder Ohren, mit denen sie hören? Nicht die Blicke sind blind, blind sind die
Herzen, die in der Brust sind.«
Der Koran, dessen erste Offenbarung mit dem Gebot: „Lies!“
anfängt, misst der Wissenschaft einen großen Wert zu. Er betrachtet das Wissen
als Licht und die Unwissenheit als Finsternis. Gemäß
dem Koran sind die Wissenden und die Nichtwissenden nicht gleich. Nur die gelehrten Diener Allahs (cc) können
Ihm die Richtige Achtung erweisen.Der Mensch soll sein Leben nie auf Mutmaßungen und
Vermutungen aufbauen. Denn
die Mutmaßungen spiegeln nicht die Wirklichkeit wider. Der
Mensch soll sich nicht auf Vermutungen und Mutmaßungen stützen, sondern auf
gesichertes Wissen.
Der Koran empfiehlt den Menschen, ihr Leben immer nach den
gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. »Bringt mir doch ein Buch her, das vor
diesem wäre, oder auch nur eine Spur von Wissen, so Ihr die Wahrheit sagt.«
Weiterhin hebt der Koran hervor, dass die meisten Menschen
der äußeren Gestalt Vertrauen schenken, ohne den wahren Sachverhalt zu kennen. Und
einige Menschen stellen Religionsgesetze auf die auf ihren eigenen Mutmaßungen
basieren, und behaupten dann, dass diese Religionsgesetze Allahs (cc) Gebote
und Verbote sind, aber dies alles ist eine Verleumdung gegenüber Allah (cc).
Der Koran gebietet den Menschen, in weltlichen
Angelegenheiten dem Vater und der Mutter Wohltaten zu erweisen, aber was die
Religion betrifft, welche das ewige Leben des Menschen bestimmt, so soll der Mensch,
wenn sein Vater und seine Mutter sich in dieser Hinsicht auf dem falschen Weg
(Irrweg) befinden, nicht seinen Eltern folgen.Der Koran macht noch in vielen anderen seiner Verse
deutlich, dass es notwendig ist, dass die weltlichen und religiösen Angelegenheiten
auf sicherem Wissen basieren müssen. Im Koran wird die Zeugenschaft der
Religionsgelehrten, die Sachkenntnis besitzen, mit der Zeugenschaft Allahs (cc)
gemeinsam erwähnt.
Im Koran wird auch die Wichtigkeit des Beweises und
Arguments hervorgehoben, welche dazu dienen, um zum wahren Wissen zu gelangen. »Und wer neben Allah (cc) einen anderen
Gott anruft, für den er keinen Beweis hat, der wird bei seinem Herrn
Rechenschaft ablegen.«
»Wir sagen: Bringt
her euren Beweis.«
»Ihr Menschen, zu euch
ist ein deutlicher Beweis von eurem Herrn gekommen; und Wir sandten zu euch ein
klares Licht hinab.«
Die Einzigkeit und Einheit Allahs (cc) wird mittels der
Vernunft und des deutlichen Beweises
dargelegt: »Gäbe es in Himmel und
Erde Götter außer Allah (cc), dann wären wahrlich beide dem Unheil verfallen.«
»Und wer fängt an zu
erschaffen, und wiederholt sie (Er erschafft von neuem das, was schon
abgestorben ist und nicht mehr existiert)? Und
wer versorgt euch vom Himmel und von der Erde? Gibt es denn einen
(anderen) Gott neben Allah (cc)? Sprich: „Bringt her euren Beweis, so ihr die
Wahrheit sagt.“«
Im Koran steht nach den Argumenten Abrahams (as), die er
in Bezug auf den Monotheismus geäußert hat, folgendes: »Das ist unser Beweisgrund, den Wir Abraham (cc) gegen sein Volk
zukommen ließen. Wir erhöhen, wen Wir wollen, um Rangstufen. Dein Herr ist
weise und weiß Bescheid.«
Der Koran, der auf diese weise die wissenschaftliche
Denkungsart lobt, verachtet das blinde Nachahmen der Menschen: »Und wenn ihnen gesagt wird: „Folgt dem,
was Allah (cc) herabgesandt hat.“, sagen sie „Wir folgen lieber den?“, was wir
bei unseren Vätern vorgefunden haben. Wie? Auch wenn ihre Väter nichts
verstanden haben und der Rechtleitung nicht gefolgt sind?«
Die blinden Nachahmer werden in zweierlei Hinsicht
kritisiert: Erstens geben sie sich mit dem, was sie von ihren Vorfahren gesehen
und geerbt haben, zufrieden. Dies ist ein Hindernis für die wissenschaftliche
und praktische Entwicklung. Denn das Leben besitzt eine eigene Entstehungs- und
Wachstumsdynamike. Die Vernunft verlangt geradezu danach, ihre Kenntnisse zu
erweitern, sich zu entwickeln und zu erneuern. Denn sich mit dem zufrieden zu
geben, was man vorfindet, bedeutet, dass man das Leben einfrieren lässt. Dies ist
unvereinbar mit den Lebensprinzipien.
Zweitens haben sie blindlings genau das, was sie von ihren
Vorfahren vorgefunden haben, praktiziert, ohne dies alles einer Kritik zu unterziehen.
Dadurch haben sie die Urteilskraft, mit der sie durch das Denken das Gute und
das Schlechte unterscheiden konnten, verloren. »Und wenn sie etwas Schändliches tun, sagen sie: „Wir haben es bei
unseren Vätern vorgefunden, und Allah (cc) hat es uns geboten.“ Sprich: „Allah
(cc) gebietet nicht das Schändliche. Wollt ihr
denn über Allah (cc) sagen, was ihr nicht wisset?“«
»Nein, vielmehr
sagen sie: „Wir haben bei unseren Vätern eine bestimmte Glaubensrichtung
vorgefunden, und in ihren Fuß stapfen folgen wir der Rechtleitung.“ So haben
Wir auch vor dir in keine Stadt einen Warner gesandt, ohne dass die, die in ihr
üppig lebten, gesagt hätten: „Wir haben bei unseren Vätern eine bestimmte
Glaubensrichtung vorgefunden, und wir treten in ihre Fuß stapfen.“«
Der Koran hat die vollständige Gewissensfreiheit in Bezug
auf den Glauben eingeführt und hat den Zwang verboten: »Es gibt keinen Zwang in der Religion.«
Der Koran macht auch deutlich, dass der Prophet nur ein
Warner ist und nicht ein Unterdrücker: »So
ermahne, denn Du bist zwar ein Ermahner, Du hast aber keine Macht über sie.«
4. DAS VIERTE
ZIEL DES KORANS:
Das vierte Ziel des Korans ist es, die soziale und
politische Einheit und die Gerechtigkeit zu gewährleisten. Gemäß dem Koran
haben alle Propheten dieselbe Religion verkündet - denn die wahre Gestalt all
dieser Religionen ist der Islam. Die Ziele und Prinzipien dieser Religionen
sind auch gleich: »Diese eure
Gemeinschaft (Monotheismus- und Islamgemeinschaft) ist eine einzige
Gemeinschaft. Und Ich bin euer Herr, so dienet Mir.«
»Diese eure
Gemeinschaft ist eine einzige Gemeinschaft. (Es existiert unter dieser
Gemeinschaft kein Religions- und Glaubensunterschied, denn sie gehören alle
der einzig anerkannten Religion Islam an). Und Ich bin euer Herr, so fürchtet
Mich.«
Die Menschheit, die sich aus verschiedenen Nationen zusammensetzt,
ist nach Allah (cc) eine einzige. Die einzelnen Nationen bilden eine
Familieneinheit, aus denen dann die Ummah (Religionsgemeinschaft) hervorgeht.
Keine Nation besitzt gegenüber einer anderen Nation eine Überlegenheit. Die
Farb-, Sprach- und Gebietsunterschiede können kein Überlegenheitsgrund sein.
Der Überlegenheitsmaßstab ist eine geistige Größe, der
nur durch die Gottesfurcht (taqwa) ausgedrückt werden kann. »O ihr Menschen, Wir haben euch von einem
männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu
Verbänden und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennen lernt. Der
Angesehenste von euch bei Allah (cc), das ist der Gottesfürchtigste von euch.
Allah weiß Bescheid und hat Kenntnis von allem.«
Die Menschen, die hinsichtlich ihrer Erschaffung (Naturanlage,
Beschaffenheit) gleich sind, müssen auch von der Justiz gleich behandelt
werden. »Wenn du urteilst, dann urteile
zwischen ihnen nach Gerechtigkeit. Allah (cc) liebt die, die gerecht handeln.«
Der Koran hat weder die Gewaltherrschaft, noch den
Despotismus eingeführt, sondern die Schuraordnug (Beratung Rat als
Körperschaft), die eine parlamentarische Regierung (Verwaltung, Führung)
darstellt. »Sie regeln ihre Angelegen
heilen durch Beratung.«
Sogar dem Propheten (saw), der die Offenbarung Allahs (cc)
empfing, wird empfohlen, in den Angelegenheiten, die außerhalb der Offenbarung
liegen, seine Freunde um Rat zu fragen, um die weltlichen Angelegenheiten
dadurch zu erledigen. »Ziehe sie zu Rate
in den Regierungsangelegenheiten.«
Wenn sogar dem Propheten (saw) empfohlen wird, in der
Verwaltung (der weltlichen Dinge) seine Freunde um Rat zu fragen, so ist es für
die anderen Menschen noch notwendiger, andere Menschen zu konsultieren, weil
die Menschen aus ihrer Menschlichkeit heraus mehr dazu geneigt sind, einen
Fehler zu begehen. Obwohl dieses Prinzip des Korans in der Geschichte eine
falsche Anwendung gefunden hat, gibt es auch einige Menschen die versucht
haben, dieses Prinzip angemessen zu praktizieren. Umar ibn Abdal-Aziz und Salahaddin
ibn Ayyub (Saladin) zählen zu diesen oben genannten Personen. Salahaddin hat
zu einem Mann, den einer betrogen hat, folgendes gesagt: „Ich werde einen
Richter ernennen, dessen Urteile, Befehle und Verbote für alle Muslime, sei es
die gehobene vornehme oder die
niedere ärmere Schicht, gültig
sind. Und ich werde selbst der Schari’a (dem islamischen Recht) und den
Beschützern der Schari’a Gehorsam leisten. Außerdem werde ich das Urteil
befolgen, welches der Richter gefällt hat, sei das Urteil zu deinen Gunsten,
oder nicht.”
Diese Worte des Sultans zeigen die Unabhängigkeit des
Richters damit auch einhergehend die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit.
Außerdem wird aus diesen Äußerungen deutlich, dass der Sultan nur ein
Vollstrecker des Urteils der Schari’a ist. Rechts geschichtlich gesehen, verdient
diese Haltung des Sultans eine sehr hohe Bedeutung (Achtung). Das heißt also, dass
die Staatsmänner, die den Geist des Islam verstanden haben, das Prinzip der
Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit richtig praktizierten. Denn an und für sich
empfiehlt der Koran sowieso dies. Gemäß dem Koran stellt Allah (cc) die
grundlegenden Gesetze auf, und die
Staatsordnung vollstreckt praktisch diese Gesetze.
5. DAS FÜNFTE
ZIEL DES KORANS:
Fünftes Ziel des Korans ist es, das
Eigentum zu schützen. Laut dem Koran ist das Eigentum der Garant des
Lebensunterhaltes, und außerdem prüft Allah (cc) die Menschen, indem er sie
begütert. »Ihr werdet sicherlich an
eurem Vermögen und an euch selbst geprüft werden.«
»Wir haben das, was
auf der Erde ist, zu einem Schmuck für sie (die Erde) gemacht, um sie (die Menschen)
zu prüfen (und fest zustellen), wer von ihnen am besten handelt.«
»Und was ihr auf
Zins ausleiht, damit es sich aus dem Vermögen der Menschen vermehre, es
vermehrt sich bei Allah (cc) nicht. Und was ihr an Almosen gebt in der Suche
nach dem Antlitz Allahs (cc)...- das sind die, die das Vielfache erzielen.«
»Es ist nicht euer
Vermögen, und es sind auch nicht eure Kinder, die euch Zutritt in unsere Nähe
verschaffen. Mit Ausnahme derer, die glauben und Gutes tun. Diese erhalten
einen vielfachen Lohn für das, was sie getan haben. Und sie werden in den
Obergemächern in Sicherheit sein.«
Der Koran sieht es als notwendig an, dass das Vermögen sich
nicht bei bestimmten Menschen ansammelt, sondern er will die Ausbreitung des
Vermögens in der Gesellschaft. Denn wenn der Reichtum sich bei bestimmten
Menschen ansammelt, so bedeutet dies, dass eine Minderheit über die Mehrheit
die Gewalt hat. Dies führt zur Ungerechtigkeit. Der Reichtum führt viele
Menschen dazu, dass sie aufsässig werden. »Nein,
der Mensch zeigt ein Übermaß an Frevel, weil er sich im Reichtum sieht.«
Und der Mensch fängt daraufhin an, die Menschen, die von
ihm abhängig sind, zu unterdrücken. Deswegen sollte jede Gesellschaftsschicht,
d.h. die breite Volksmasse, von der „Wohlstandstorte“ einen Teil bekommen: »Was Allah (cc) seinem Gesandten von den
Bewohnern der Städte als Beute zugeteilt hat, gehört Allah (cc) und seinen
Gesandten und den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, dem Reisenden. Dies,
damit es nicht eben unter den Reichen von euch die Runde macht.«
Der Geiz ist eine schlechte Charaktereigenschaft, welche
die geistigen Verdienste des Menschen verdirbt. Das Hab und Gut, das wegen des
Geizes nicht an seinem Platze angemessen ausgegeben wird, wird im Jenseits
eine Strafe für seinen Besitzer darstellen. »Diejenigen, die mit dem geizen, was Allah (cc) ihnen von seiner Huld
beschert hat, sollen nicht meinen, das sei besser für sie. Nein, es ist
schlechter für sie. Am Tag der Auferstehung wird ihnen das, womit sie gegeizt
haben, als Halskette umgelegt werden.«
Der Koran kritisiert den Geiz und die Hortung von Hab und
Gut. Aber dahingegen betrachtet der Koran das Gut, welches rechtmäßig erworben
wird und das angemessen ausgegeben wird, als eine Gabe und Güte Allahs (cc): »Bittet euren Herrn um Vergebung: Er
vergibt ja viel, dann wird Er den Himmel über euch ergiebig regnen lassen und
euch nut Vermögen und Söhnen beistehen, für euch Gärten machen und für euch
Flüsse machen.«
In einem Verse, wo befohlen wird, die Polytheisten nicht
mehr in die Kaaba-Moschee (heilige Moschee von Mekka) zu lassen, heißt es, dass
die Muslime keine Angst vor der Armut haben sollen, denn Allah (cc) wird ihnen
mit seiner Güte zum Reichtum verhelfen: »Wenn
ihr fürchtet, zu werden, so wird Allah (cc) euch durch seine Huld reich machen.«
Der erhabene Allah (cc) erinnert seinen Gesandten an seine
Güte, indem er ihn anredet: »Hat Er dich
nicht als bedürftig gefunden und reich gemacht?«
Ebenso weist der Koran daraufhin, den Besitz, welchen er
als einen Garanten des Lebensunterhaltes
charakterisiert, zu schützen und es nicht denjenigen anzuvertrauen, die
es nicht rechtmäßig gebrauchen können und es daher verschwenden. »Und gebt nicht den Toren euer Vermögen, das Allah (cc) euch zum
Unterhalt gegeben hat. Versorgt sie damit und kleidet sie.«
Gemäß dem Koran ist sowohl der Geiz als auch die
Verschwendung, welche den Gegenpol zum Geiz darstellt, nicht empfehlenswert. Denn Verschwendung
bedeutet, das Hab und Gut nicht angemessen auszugeben. Dies führt den Menschen
letztendlich dazu, von anderen Menschen abhängig zu sein. Deswegen soll der
Mensch weder geizig noch verschwenderisch sein: »Und lass deine Hand nicht an deinem Hals gefesselt sein (sei nicht
geizig), aber strecke sie auch nicht vollständig aus (sei nicht
verschwenderisch). Sonst würdest du getadelt und verarmt dasitzen.«
Eine ähnliche Charaktereigenschaft der Muslim(a)s besteht
darin, immer der Mittellinie zu folgen: »Und
die, die, wenn sie spenden, weder verschwenderisch noch zurückhaltend sind,
sondern die Mitte dazwischen halten.«
6. DAS SECHSTE
ZIEL DES KORANS:
Das sechste Ziel des Korans ist es, im Kriegsfall die
Aggressivität zu verhindern. Unter den Menschen herrscht grundsätzlich der
Frieden, aber manchmal wird der Krieg unumgänglich. Im Kriegsfall sind die
Prinzipien des Korans folgende:
A.) Man kämpft,
um den Krieg abzuwehren. Diejenigen anzugreifen, die nicht angreifen, ist
strengstens verboten: »Und kämpft auf
dem Weg Allahs (cc) gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, und begeht keine
Übertretungen. Allah (cc) liebt die nicht, die Übertretungen begehen.«
B.) Das Ziel des
Krieges ist es, die gewaltsame Unterdrückung zu verhindern, die Sicherheit der
Menschen zu garantieren, alle
Offenbarungsreligionen zu
schützen und einen Zustand zu erreichen, in dem die Glaubensfreiheit garantiert
wird: »Erlaubnis (zum Kampf) ist denen
gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen ja Unrecht getan wurde -und Allah (cc)
hat gewiss die Macht, sie zu unterstützen, die zu Unrecht aus ihren
Wohnstätten vertrieben wurden, nur weil sie sagen: „Unser Herr ist Allah (cc).“
Und hätte Allah (cc) nicht die einen Menschen durch die anderen abgewehrt, so
wären gewiss Mönchsklausen, Kirchen, Gebetsstätten und Moscheen zerstört
worden, in denen des Namens Allahs viel gedacht wird. (Aber Allah (cc) unterstützt
einige Menschen, um durch sie seine gläubigen Diener zu verteidigen. Allah (cc)
schützt die Gebetsstätten, in denen sein Name viel gedacht wird, und
diejenigen, die ihm glauben.). Und. Allah (cc) wird bestimmt die unterstützen,
die Ihn (seine Religion) unterstützen. Allah (cc) ist stark und mächtig. Die,
wenn Wir ihnen eine angesehene Stellung auf der Erde geben, das Gebet
verrichten und die Abgabe entrichten, das Rechte gebieten und das Verwerfliche
verbieten. Und Allah (cc) gehört das Ende der Angelegenheiten (Er wird über
alles urteilen).«
In diesem Vers werden drei Gründe genannt, die den Krieg
notwendig machen:
1:
Unrecht erleiden, einem Angriff ausgesetzt sein (Notwehr);
2:
wenn die Gebetshäuser angegriffen werden;
3: dafür
zu sorgen, dass die Gebote der Religion in Freiheit praktiziert werden; auf der
Erde eine gerechte, Allah (cc) würdige Regierung zu gründen. In der Sure (2)
Al-Baqarah Verse 193 wird ausgesagt, dass man gegen die Angreifer (Aggressoren)
solange kämpft, bis es keine Unterdrückung mehr gibt; außerdem soll man nicht
mehr die angreifen, die aufgehört haben, zu unter drücken und anzugreifen, es
sei denn die, die noch Unrecht tun. Im Islam wird also nicht ein Krieg geführt,
um Land zu erobern oder andere Menschen zu beherrschen, sondern, um die Unterdrückung
zu verhindern und die Gewissensfreiheit zu gewähr leisten. Diejenigen zu
bekämpfen, die nicht angreifen, ist religiös verboten. Eine feindliche Gesinnung
gegen die zu hegen, die Frieden wollen, ist verboten.
C) Der Frieden
ist immer dem Krieg vorzuziehen: »Und
wenn sie sich dem Frieden zuneigen, dann neige auch du dich ihm zu und vertrau
auf Allah (cc). Er ist der, der alles hört und weis.«
Als der Prophet (saw) nach Medina (Stadt in Saudi Arabien)
kam, hat er mit den Juden ein Bündnis geschlossen. Weiterhin hat er in den
weiteren Jahren der Hidschra mit vielen christlichen und polytheistischen
Stämmen Friedensverträge abgeschlossen.
D) Man sollte
immer auf den Krieg vorbereitet sein, um sich vor dem Angriff zu schützen und
um nicht überrascht zu werden. Außerdem dient dies dazu, den Frieden zu
garantieren (Abschreckung). »Und rüstet
gegen sie, was ihr an Kraft und an einsatzbereiten Pferden (Kriegsgeräte,
Jeeps, Lastwagen, Panzer, Flugzeuge, Geschütze, Raketen und alle
möglichen Kriegswerkzeuge) haben könnt, um damit den Feinden Angst zu
machen, sowie anderen außer ihnen, die ihr nicht kennt, Allah (cc) aber kennt
sie. Und was ihr auf dem Weg Allah (cc) spendet, wird euch voll
zurückerstattet, und euch wird nicht Unrecht getan.«
E) Man sollte im
Krieg gütig und barmherzig sein. Nachdem der Sieg im Krieg errungen worden
ist, sollte man die Gefangenen gut behandeln. Die Menschen, die während des
Krieges gefangen worden sind, können nach dem Sieg, entweder mit Lösegeld
oder ohne Lösegeld, freigelassen werden: »Wenn
ihr sie schließlich schwer niedergekämpft habt, dann schnürt (ihnen) die
Fesseln fest (nehmt sie gefangen). Danach gilt es, sie aus Gnade oder gegen
Lösegeld zu entlassen.«
F) Die Vertragsbedingungen
sind einzuhalten, der Vertragsbruch ist verboten. Denn sein Wort zu halten,
ist das, was der Koran am meisten hervorhebt, ja es wird sogar vom Koran als
das erste Kennzeichen des Glaubens angesehen: »Und haltet den Bund Allahs(cc), wenn ihr einen Bund geschlossen habt,
und brecht nicht die Eide nach ihrer Bekräftigung wo ihr Allah (cc) zum Bürgen
(Zeugen)über euch gemacht habt.(Wie könnt ihr dann noch diesen Eid brechen?).
Allah (cc) weiß, was ihr tut. Und seid nicht wie jene (Frau), die ihr Garn,
nachdem es fest gesponnen war, wieder in aufgelöste Strähnen bricht, indem ihr
eure Eide untereinander als Mittel des Betruges nehmt, weil ja eine
Gemeinschaft (hinsichtlich des Vermögens und der Anzahl) zahlreicher ist als
eine andere Gemeinschaft. Allah (cc) prüft euch damit. Und er
wird euch am Tag der Auferstehung gewiss das deutlich nachen, worüber
ihr uneins waret.«
Diese zwei Verse verbieten folgendes: Im Krieg sein Wort
nicht zu halten, das Abkommen zu brechen, wenn man die Gelegenheit dazu
findet, und als Folge dieser Vertragsbrüche dann anzugreifen. Der Islam
gebietet, sowohl im Friedenszustand als auch im Kriegszustand sein Wort zu
halten, wahrhaftig zu sein und die Treulosigkeit zu vermeiden.
G) Von
demjenigen Feind, der im Krieg aufgegriffen hat und dann eine Niederlage
erlitten hat, wird eine Kriegssteuer gefordert, die Djisya (Kopfsteuer) heißt.
Im Grunde gekommen ist Djisya eine kleine Steuer, die die Schriftbesitzer
(Besitzer einer Offenbarungsschrift, wie z. B. die Christen und die Juden) als
Gegenleistung für den Schutz ihres Lebens den Muslimen entrichten müssen,
unter deren Schutz sie stehen. Dies hat erstmals vor dem Islam, soweit wir
wissen, der iranische Herrscher Anusirvan praktiziert. Er hat in dieser
Angelegenheit Prinzipien aufgestellt. Die Muslime haben diese Steuer in einen
noch gerechteren Zustand gebracht und haben nur von denjenigen eine Steuer
verlangt, die auch fähig waren zu kämpfen. Die Frauen, die Kinder, die
Geistlichen waren von dieser Steuer befreit.
Die Kriegstüchtigen bezahlen dann keine Steuer, wenn sie
zusammen mit den Muslimen in den Krieg ziehen. Wenn etwa die Muslime nicht in
der Lage sein sollten, denjenigen, die unter ihrem Schutz stehen,
Lebenssicherheit zu gewährleisten, dann nehmen sie keine Kopfsteuer und geben
die Kopfsteuer zurück, die sie genommen haben. Der Befehlshaber der
islamischen Heere in Syrien, Abu Ubaidah (ra), hat seinen Gouverneuren
befohlen, falls so ein, wie oben beschriebener Fall eintreten sollte, die entrichteten
Steuern wieder denen zurückzugeben, die unter ihrem Schutz stehen. Wir haben
diesen Punkt in der Auslegung der Sure al Anfäl.Verse.8.) ausführlich dargelegt.
7. DAS SIEBENTE
ZIEL DES KORANS:
Siebentes Ziel des Korans ist es, den Frauen alle
zivilisatorischen und sozialen Rechte zu gewährleisten. Vor dem Islam wurde
die Frau nicht menschenwürdig behandelt. Es wurde sogar darüber diskutiert, ob
die Frau eine Seele hat oder nicht. Im Parlament von Rom hat man beschlossen,
der Frau die Kandare anzulegen, um zu verhindern, dass sie lacht. Man hat
geglaubt, dass die Frau keine ewige Seele hat und dass sie als Tier erschaffen
worden ist, um zu dienen. Außerdem würde sie den Teufel dar. Das beste
Rechtssystem zur Zeit Mohammeds (saw) hat sogar dem Vater das Recht zugestanden,
seine Tochter zu verkaufen. Manche Araber besaßen sogar das Recht, ihre
Töchter bei lebendigem Leibe zu vergraben. Wiederum vertraten einige die
Ansicht, dass das Getötet werden der Frau nicht die Wiedervergeltung und das
Blutgeld notwendig macht. Bis vor kurzem wurde das Eigentumsrecht einer Frau in
Frankreich im Falle einer Heirat dem Mann übertragen. In der Schweiz haben die
Frauen das Wahlrecht erst vor einigen Jahren erhalten.
A) Als noch in
den verschiedenen Völkern der Welt die Lage der Frau, wie oben beschrieben,
war, hob der Koran hervor, dass die Frau
einen Teil der Gesellschaft darstellt: »O ihr Menschen, Wir haben euch von einem männlichen und einem
weiblichen Wesen erschaffen.«
»O ihr Menschen,
fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus
diesem erschuf Er ihm die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und
Frauen sich vermehren.«
B) Während
früher in Europa geglaubt wurde, dass die Frau keine Religion hat und deshalb
nicht die heiligen Schriften lesen kann, hob der Koran hervor: »Da erhörte sie ihr Herr: „Ich lasse keine
Tat verloren gehen, die einer von euch getan hat, ob Mann oder Weib. Die einen
stammen ja von den anderen.“«
»Für muslimische
Männer, muslimische Frauen, gläubige Männer, gläubige Frauen (…) hat Allah (cc)
Vergebung und einen groß artigen Lohn bereitet.«
»Die gläubigen
Männer und Frauen sind untereinander Freunde. Sie gebieten das Rechte und
verbieten das Verwerfliche, verrichten das Gebet und entrichten die Abgabe und
gehorchen Allah (cc) und seinem Gesandten. Siehe, Allah (cc) wird sich ihrer
erbarmen. Allah (cc) ist mächtig und weise. Allah (cc) hat den gläubigen
Männern und Frauen Gärten versprochen, unter denen Bäche fließen und in denen
sie ewig weilen werden, und gute Wohnungen in den Gärten von Eden.«
Es ist sehr bemerkenswert, dass die Frau des Propheten
(saw), Hadidscha (ra), die erste war, die dem Gesandten Allahs (cc), Mohammed (saw),
glaubte. Als der zweite Kalif Omar (ra) starb, wurde der Koran, der offiziell
anerkannt wurde und von dem nur ein Exemplar vorhanden war, der Frau des
Propheten (saw), nämlich Hafsa (ra), die gleichzeitig die Tochter von Omar (ra)
war, anvertraut.
C.) Während im
Zeitalter, als der Koran herabgesandt wurde, einige Völker behaupteten, dass
die Frau zusammen mit dem Mann im Paradies nicht existieren kann, weil die Frau
keine ewige Seele besitzt, hob der Koran in den Versen, die wir gerade erwähnt
haben, hervor, dass die Frauen zusammen mit den Männern im Paradies belohnt
werden. Keine Taten, welche die Frauen oder der Männer ausgeübt haben, gehen
verloren. Mann und Frau stammen ja beide voneinander ab, und zwischen ihnen
besteht die Beziehung der Freundschaft: »Weder
nach euren Wünschen noch nach den Wünschen der Besitzer des Buches geht es, wer
Böses tut, dem wird danach vergolten, und er wird für sich anstelle Gottes
weder Freund noch Helfer finden, diejenigen, die etwas von den guten Werken
tun, ob Mann oder Weib, und dabei gläubig sind, werden ins Paradies eingehen, und
ihnen wird nicht ein Dattelgrübchen Unrecht getan.«
D.) Während
einige Menschen behaupteten, dass die Frauen zusammen mit den Männern
nicht in
die Gebetshäuser kommen können,
machte der Koran deutlich, dass zwischen den Frauen und den Männern die
Beziehung der Freundschaft besteht. Der Prophet Mohammed (saw) sorgte dafür, dass
die Frauen zu den Feiertagsgebeten in die Moschee kommen konnten. Es existieren
sogar Aufzeichnungen darüber, dass die Frauen beim Freitagsgebet teilgenommen
haben.
E.) In Europa
und in anderen Gegenden besaß die Frau kein Erb- und Eigentumsrecht. Bei den
Arabern konnte nur der Mann erben, die Frau jedoch nicht. Der Koran hat dieses
Unrecht abgeschafft und hat der Frau das Erbrecht, Eigentums recht und die
freie Verfügung über ihren eigenen Besitz zugesprochen (gebilligt): »Den Männern steht ein Teil von dem zu, was
die Eltern und die Angehörigen hinterlassen, und den Frauen sieht ein Teil von
dem zu, was die Eltern und die
Angehörigen hinterlassen, mag es wenig oder viel sein, (dies gilt) als
Pflichtanteil.«
»Die Männer erhalten
einen Anteil von dem, was sie erworben haben, und die Frauen erhalten einen
Anteil von dem, was sie erworben haben.«
F.) Während die
arabischen Stämme vor Mohammed die Frau als eine Ware ansahen, die wie ein
Erbstück geerbt werden konnte, und die Frau wie eine Sklavin behandelten, sagt
der Koran dagegen, dass sie nicht wie ein Erbstück geerbt werden kann: »O ihr, die ihr glaubt, es ist euch nicht
erlaubt, die Frauen wider ihren Willen zu erben (sie wie ein Erbteil zu
behandeln). Und unterdrückt sie nicht, um etwas von dem zu nehmen, was ihr
ihnen zukommen ließet...«
G.) Während in anderen Gesellschaften (Völkern) vor
Mohammed (saw) die Frau dem Mann, den sie heiraten wollte, eine hohe Mitgift
zahlte, hat der Koran dies zugunsten der Frau geändert. Der Koran hat damit
dem Mann auferlegt, dass er der Frau, die er heiraten will, eine bestimmte
Summe (Mitgift) auszahlen soll: »Und
gebt den Frauen ihre Brautgabe als Geschenk.«
H.) Während in
anderen Gegenden (der Welt) vor Mohammed (saw) die Frau wie ein Teufel
behandelt wurde, sah der Koran die Frau als eine Quelle von Liebe und
Barmherzigkeit, als ein göttliches Wunder (mudjisa) und als eine Gabe Allahs
(cc), bei der der Mann Ruhe und Frieden findet: »Und es gehört zu seinen Zeichen (Wundern), dass er euch aus euch
selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Frieden finden möget. Und
er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gemacht.«
I.) Während man
sich in der Gesellschaft über die Mädchen (die zur Welt kamen) schämte, wies
der Koran daraufhin, dass das weibliche Geschlecht wie das männliche eine Gabe
Allahs (cc) ist: »Allah (cc) schenkt,
wem Er will, weibliche, und Er schenkt, wem Er will, männliche Nachkommen. Oder
Er schenkt beides, männliche und weibliche Nachkommen. Und Er macht, wem Er
will, unfruchtbar. Er weiß Bescheid und ist mächtig.« Im
ersten Vers wird das weibliche Geschlecht vor dem männlichen erwähnt. Dies
zeigt den Vorrang der Frau vor dem Mann.
J.) Gemäß dem
Koran ist die Frau dem Mann gleichgestellt. Die Ehegatten haben gegenseitig
Rechte und Pflichten. Jedoch ist das Recht, dass der Mann über die Frau
beansprucht, einen Grad höher als das Recht, das die Frau über den Mann beansprucht,
weil der Mann als Familienoberhaupt seine Familie versorgen muss: »Die Frauen haben (in der Behandlung von Seiten
der Männer) dasselbe zu beanspruchen, wozu sie (ihrerseits den Männern
gegenüber) verpflichtet sind, (wobei) in rechtlicher Weise (zu verfahren ist).
Und der Anspruch der Männer über die Frauen ist einen Grad höher. Allah (cc)
ist mächtig und weise.«
K.) Während die
arabischen Stämme und die anderen Gesellschaften des Zeitalters dem Mann das
Recht zugesprochen haben, viele Frauen zu heiraten, hat der Koran dies auf
vier beschränkt und hat dabei die Bedingung gestellt, die Frauen gerecht zu
behandeln: »Wenn ihr aber fürchtet,
(sie) nicht gleich zu behandelt, dann nehmt nur eine.«
L.) Vor dem
Islam konnte der Mann seine Frau, sooft er wollte, verstoßen und die Verstoßung (Scheidung) wieder rückgängig machen. Somit ließ er die
Frau in der Schwebe. Er ließ weder die Frau frei, noch war er ihr Ehemann. Der
Koran hat dem Mann nur zwei Mal das Recht zugesprochen, sich von der Frau zu
scheiden, und hat somit die Frau davon befreit, ein Spielzeug in der Hand des
Mannes zu sein.
8. DAS ACHTE ZIEL
DES KORANS:
Das achte Ziel des Korans ist es, die Menschen aus der
Sklaverei zu befreien. Zur Zeit, bevor der Koran herabgesandt wurde, gab es
viele Wege, die Menschen zu versklaven. Der Koran hat alle Wege außer einem
versperrt. Der eine Weg, der offen war und den zu versperren sich nicht zu
Gunsten der islamischen Gesellschaft ausgewirkt hätte, war, die Menschen, die
im Krieg gefangen wurden, zu versklaven. Obwohl der Islam dies erlaubt, hat er
es vom Willen des Staatsoberhauptes abhängig gemacht. Wenn das Staatsoberhaupt
es wollte, konnte es einen Beschluss fassen und die Gefangenen ohne Lösegeld
freilassen. Es ist nicht erlaubt, freie Menschen zu entführen oder zu kaufen,
um sie dann zu versklaven. Wenn man gemäß dein Geist des Korans gehandelt
hätte, der - um die vorhandenen Sklaven freizulassen, als Buße für:
1-
das Fasten.
2-
die vor islamische Form der Ehescheidung (zihär) (zihär ist die vor islamischer
Form der Ehescheidung, die in der Lossagung durch die Worte: „Du bist mir wie
der Rücken meiner Mutter“ besteht.)
3-
und das Schwören das Freikaufen von Sklaven gesetzt hat, dann wäre das
Sklavensystem in der islamischen Welt viel früher als in Amerika abgeschafft
worden. Denn der Koran hat neben diesen Bußen einen Fond vom Almosensteuer (Zakat)
bereitgestellt, um die Sklaven freizukaufen, damit sie die Freiheit erlangen.
Was wir hier zusammengefasst haben, sind nur die grundsätzlichen Ziele
des Korans. Wenn man noch die Details behandelt hätte, dann wären diese Seiten
nicht ausreichend. Die Essenz der Sache lautet: Die Rechte, die der Koran,
insbesondere der Gesellschaftsschicht, die unterdruckt wurde, gewährleistet
(garantiert) hat, die Horizonte und die Wege, um Glückseligkeit zu erlangen,
die er für die gesamte Menschheit geöffnet hat, sind, wie man es sich nicht
erträumen kann, sehr breit.
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